SiGeKo

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf Baustellen

· SiGeKo gemäß Baustellenverordnung (BaustellV, RAB 30 Teil B und Teil C)
· Beurteilung der Bauarbeiten hinsichtlich Sicherheits- und Gesundheitsschutz
· Bemessung bzw. Überprüfung der Ausführungszeiten
· Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)
· Vorbereiten der Bauvorankündigung bzw. Änderung der Vorankündigung bei
wesentlichen Änderungen
· Koordinierung gleichzeitig oder nacheinander stattfindender Arbeiten
· Koordinierung von mehr als einem Auftraggeber auf der Baustelle
· Organisation der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
· Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren
· Erstellung von Unterlagen für spätere Arbeiten